Lukas hilft!
Ist am 1.1.2011 gestartet
Sie erreichen uns unter
07156/929515
Warum helfen wir?
Immer wieder kommt es vor, dass Menschen in unserer Kirchengemeinde überraschend in Not kommen und kurzfristig Hilfe brauchen. Familienmitglieder sind nicht erreichbar oder wohnen zu weit entfernt. Die öffentlichen und sozialen Einrichtungen (Nachbarschaftshilfe und Sozialstation) können so kurzfristig kein Personal einsetzen und sagen erst für den nächsten Tag zu. Was tun? Mitunter erreichen solche Anliegen und Notfälle das Pfarrbüro, das oftmals so schnell auch nicht reagieren kann.
Deshalb helfen wir!
Ab 1. Januar 2011 stellen sich Gemeindeglieder der Lukaskirchengemeinde für ein schnelles und zeitlich begrenztes Hilfsangebot zur Verfügung. Über ein Mobiltelefon erreichen Sie eine Kontaktperson, die selbst hilft oder jemand anderes aus dem Helferkreis für Sie findet.
Sie sind in einer Notsituation und niemand aus Ihrem Umfeld kann Ihnen helfen.
Tagsüber erreichen Sie uns unter der Nummer 07156/929515
Gegebenenfalls sprechen Sie bitte auf die Mailbox, wir rufen in jedem Fall so schnell wie möglich zurück. Zwischen 22 und 7 Uhr meldet sich in jedem Fall die Mail-box.
Wir helfen nach Möglichkeit. Falls wir nicht helfen können, suchen wir mit Ihnen nach anderen Hilfsmöglichkeiten.
Die Hilfe erfolgt unentgeltlich. Für eine Spende ist die Kirchengemeinde dankbar.
Sie wollen selbst helfen? Rufen Sie im Pfarramt an: 07156/929515.
Ev. Pfarramt der Lukaskirchengemeinde, Blumenstr. 23/1, 70839 Gerlingen
Wer steckt dahinter?
Die rechtliche Trägerin des Projekts ist die Evangelische Lukaskirchengemeinde Gerlingen. Das Einsatzgebiet beschränkt sich auf das Gebiet der Kirchengemeinde.
Bei dem Angebot handelt es sich nicht um ein professionelles Angebot im Sinne einer Nachbarschaftshilfe oder Familienpflege. Die Dienstleistung erfolgt ehrenamtlich und unentgeltlich und ist zeitlich auf wenige Tage befristet mit dem Ziel, die Zeit zu überbrücken, bis anderweitig Hilfe organisiert werden kann.
Bei den Helfern handelt es sich um Ehrenamtliche. Die Hilfeleistung erfolgt freiwillig. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Medizinische oder pflegerische Leistungen sowie die Regelung von finanziellen oder juristischen Angelegenheiten sind ausgeschlossen. Auch sollen sich daraus keine langfristigen oder persönlichen Verpflichtungen ergeben.
Wann helfen wir?
- Ihr Kind hat sich verletzt, Sie müssen in die Notfallpraxis.
Wer kocht für das nach Hause kommende Schulkind und erklärt ihm die Lage?
- Sie stürzen unglücklich bei der Hausarbeit und verstauchen sich den Fuß.
Wer geht mit dem Hund Gassi? Wer geht einkaufen?
- Sie erhalten aus dem Krankenhaus den Anruf, dringend zum kranken Großvater zu kommen.
Wer holt das Kind vom Kindergarten ab?
- Sie sind auf dem Heimweg und haben drei Kinder im Auto.
Da kracht es auf der Kreuzung. Unfallaufnahme, Abschleppdienst, Organisation eines Leihwagens – Sie werden über Stunden beschäftigt sein.
Wer kümmert sich um die weinenden Kinder?
- Sie möchten Ihre sterbende Frau nicht allein lassen.
Wer bringt das Kind zum Arzt? Wer geht mit dem Hund Gassi? Wer geht einkaufen?
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