Zur Besinnung kommen
„Wir sind Papst!“. Es ist zur Mode geworden gemeinsinnfördernd uns alle in einen Topf zu werfen. Hat ja auch was – keine Frage – zumal wenn „wir“ gewinnen. Besonders amüsant ist es, wenn die Zeitung mit den großen Lettern im Überschwang der Welt einen evangelischen Grundsatz unter die Nase hält. „Ja – wir sind Papst.“
Martin Luther hat es so ausgedrückt: „Denn was aus der Taufe gekrochen ist, das kann sich rühmen, dass es schon zum Priester, Bischof und Papst geweihet sei.“
Wer getauft ist, ist zum Papst geweiht. Das ist evangelischer Grundsatz. In Glaubensdingen ist jeder „sein eigener Papst“ und nur vor Gott rechenschaftspflichtig. Exkommunikation – der Ausschluss aus der Kirche – ist evangelisch (fast) nicht möglich. Bei uns ist der Pfarrer nicht geweiht. Er sollte mehr wissen über den Glauben – aber das ist etwas anderes als „mehr“ glauben.
Luther macht die Einschränkung, dass es nicht jedem „ziehmt, solch Amt auszuüben“. Das sollen nur diejenigen, die als für geeignet angesehen werden. Trotzdem gibt es Situationen, in denen das „Priestertum aller Gläubigen“ zum Ausdruck kommt. Die Nottaufe ist dafür ein Beispiel: Jeder getaufte Christ ist befugt, ein sterbendes Kind im Namen des dreieinigen Gottes zu taufen, wenn ein Pfarrer nicht schnell genug zugegen sein kann.
Ein weiteres Beispiel: Nicht der Pfarrer leitet die Gemeinde, sondern der Kirchengemeinderat gemeinsam mit dem Pfarrer – wobei der Pfarrer nur eine Stimme hat. Lediglich bei Fragen zu Sakrament und Predigt hat er mehr Einfluss.
Der gewählte Kirchengemeinderat wählt den Pfarrer. Er entscheidet in Personalfragen, verantwortet alle finanziellen Entscheidungen und hat das Hausrecht in den Gebäuden. Er bestimmt über die Form des Gottesdienstes und die konzeptionelle Ausrichtung der Gemeindearbeit.
Steht in der katholischen Hierarchie der Papst an oberster Stelle, so ist es in der evangelischen Kirche die Kirchengemeinde mit ihrem Kirchengemeinderat (auch wenn dieser Grundsatz Einschränkungen unterlegen ist). Deshalb bitte ich Sie, am 11. November zur Wahl zu gehen. 7 Frauen und Männer wollen Verantwortung übernehmen. Geben Sie ihnen ihre Stimme und unterstützen Sie ihre Arbeit.
Ihr und Euer Pfarrer
Jens Keil
„Wir sind Papst!“. Es ist zur Mode geworden gemeinsinnfördernd uns alle in einen Topf zu werfen. Hat ja auch was – keine Frage – zumal wenn „wir“ gewinnen. Besonders amüsant ist es, wenn die Zeitung mit den großen Lettern im Überschwang der Welt einen evangelischen Grundsatz unter die Nase hält. „Ja – wir sind Papst.“
Martin Luther hat es so ausgedrückt: „Denn was aus der Taufe gekrochen ist, das kann sich rühmen, dass es schon zum Priester, Bischof und Papst geweihet sei.“
Wer getauft ist, ist zum Papst geweiht. Das ist evangelischer Grundsatz. In Glaubensdingen ist jeder „sein eigener Papst“ und nur vor Gott rechenschaftspflichtig. Exkommunikation – der Ausschluss aus der Kirche – ist evangelisch (fast) nicht möglich. Bei uns ist der Pfarrer nicht geweiht. Er sollte mehr wissen über den Glauben – aber das ist etwas anderes als „mehr“ glauben.
Luther macht die Einschränkung, dass es nicht jedem „ziehmt, solch Amt auszuüben“. Das sollen nur diejenigen, die als für geeignet angesehen werden. Trotzdem gibt es Situationen, in denen das „Priestertum aller Gläubigen“ zum Ausdruck kommt. Die Nottaufe ist dafür ein Beispiel: Jeder getaufte Christ ist befugt, ein sterbendes Kind im Namen des dreieinigen Gottes zu taufen, wenn ein Pfarrer nicht schnell genug zugegen sein kann.
Ein weiteres Beispiel: Nicht der Pfarrer leitet die Gemeinde, sondern der Kirchengemeinderat gemeinsam mit dem Pfarrer – wobei der Pfarrer nur eine Stimme hat. Lediglich bei Fragen zu Sakrament und Predigt hat er mehr Einfluss.
Der gewählte Kirchengemeinderat wählt den Pfarrer. Er entscheidet in Personalfragen, verantwortet alle finanziellen Entscheidungen und hat das Hausrecht in den Gebäuden. Er bestimmt über die Form des Gottesdienstes und die konzeptionelle Ausrichtung der Gemeindearbeit.
Steht in der katholischen Hierarchie der Papst an oberster Stelle, so ist es in der evangelischen Kirche die Kirchengemeinde mit ihrem Kirchengemeinderat (auch wenn dieser Grundsatz Einschränkungen unterlegen ist). Deshalb bitte ich Sie, am 11. November zur Wahl zu gehen. 7 Frauen und Männer wollen Verantwortung übernehmen. Geben Sie ihnen ihre Stimme und unterstützen Sie ihre Arbeit.
Ihr und Euer Pfarrer
Jens Keil




